Erklärung zur Sicherheitsleistung für die Anmietung einer Geschäftsadresse im Denkwerk Herford

Sehr geehrte Kunden,

wenn Sie eine Geschäftsadresse mit Briefkasten im Denkwerk Herford mieten, wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro (steuerfrei) erhoben. Diese Sicherheitsleistung dient als Absicherung für eventuelle offene Forderungen, die vertragswidrige Verwendung der Geschäftsadresse und zur Regulierung von möglichen Schäden am Briefkasten.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte bezüglich der Sicherheitsleistung:

  1. Hinterlegung: Die vereinbarte Sicherheitsleistung ist vor Beginn der Vertragslaufzeit dem Vertragsgeber zu übergeben. Daher wird die Sicherheitsleistung von 250 Euro die erste Rechnung sein, die Sie von uns erhalten. Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Nach Beginn der Vertragslaufzeit steht dem Vertragsgeber ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, wie die Sicherheitsleistung noch nicht erbracht wurde.
  2. Rückerstattung: Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Sicherheitsleistung, gegebenenfalls nach Abzug von offenen Forderungen auf das von Ihnen angegebene Konto zurücküberwiesen. Ein Anspruch auf Rückgabe der Sicherheitsleistung steht nach Ende der Vertragslaufzeit dem Vertragsnehmer dann zu, wenn alle offenen Forderungen, insbesondere aus monatlichen Pauschalen, zusätzlichen Leistungen, Instandsetzungs- und Renovierungskosten sowie berechtigten Rechtsanwalts- und Gerichtskosten beglichen sind und der Briefkasten sowie die Räumlichkeiten vertragsgemäß zurückgegeben wurden.
  3. Besondere Bedingungen: Die Sicherheitsleistung wird nach Punkt 2 und sofern Sie umgehend nach Vertragsende unsere Anschrift aus Ihrem Impressum entfernen und nachweislich versuchen, unsere Adresse als Ihre ladungsfähige Adresse im Internet zu löschen. Des Weiteren wird eine Vertragsstrafe von 500 EUR pro Monat angesetzt, sollte die Löschung weiterhin ausbleiben. Der Kunde verpflichtet sich nach Vertragsende zur Unterlassung der Verwendung unserer Adresse in jeglicher Hinsicht.
  4. Verwahrung der Sicherheitsleistung: Der Vertragsgeber ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung getrennt von seinem Vermögen aufzubewahren. Der Vertragsgeber ist nicht verpflichtet, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team vom Denkwerk Herford




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