Handelsregister Adressänderung melden
Zum Handelsregister Adressänderung melden wird in der Regel eine formgerechte Anmeldung benötigt.
Adressänderung Handelsregister Muster
An das Amtsgericht [Ort des Handelsregisters]
Handelsregister [Anschrift des Amtsgerichts]
Betreff: Anmeldung zur Eintragung einer Adressänderung im Handelsregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melden wir, die [Name der Firma], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter der Nummer [HRA/HRB-Nummer], eine Änderung unserer Geschäftsadresse an.
Alte Adresse: [Alte Straße und Hausnummer], [Alte Postleitzahl und Ort]
Neue Adresse: [Neue Straße und Hausnummer], [Neue Postleitzahl und Ort]
Die Änderung der Adresse soll wie folgt ins Handelsregister eingetragen werden:
Neuer Sitz: [Neue Adresse des Unternehmens]
Die Vertretungsbefugnis des Unternehmens bleibt unverändert.
Anbei finden Sie die notariell beglaubigte Anmeldung der Adressänderung sowie den Nachweis über die neue Geschäftsadresse.
Wir bitten um entsprechende Eintragung im Handelsregister und um eine Bestätigung der Eintragung an die neue Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des/der Geschäftsführer(s) oder des/der persönlich haftenden Gesellschafter(s)]
[Name und Position im Unternehmen]
[Datum]
Hinweise zum Adressänderung Handelsregister Muster
Dieses Adressänderung Handelsregister Muster dient als Grundlage und sollte an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst werden, wenn sie ihre Handelsregister Adressänderung melden möchten.
- Personalisierung: Passen Sie das Muster mit den spezifischen Informationen Ihres Unternehmens an.
- Notarielle Beglaubigung: Die Anmeldung muss in der Regel notariell beglaubigt werden. Ein Notar kann dabei helfen, das Schreiben entsprechend zu formulieren und zu beglaubigen.
- Anlagen: Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen bei, wie z.B. einen Nachweis über die neue Adresse.
Zusätzliche Schritte der Handelsregister Adressänderung
- Notar: Besuchen Sie einen Notar, um die handelsregister adressänderung melden und die Anmeldung beglaubigen zu lassen. In Deutschland wird in der Regel ein Notar benötigt, wenn sie ihre handelsregister adressänderung melden möchten. Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Erstellung der Anmeldung: Die Anmeldung der Adressänderung muss schriftlich erfolgen. Dabei sind spezifische rechtliche Formulierungen und Angaben erforderlich, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Notarielle Beglaubigung: Die Anmeldung der Adressänderung muss notariell beglaubigt werden. Der Notar prüft die Angaben, stellt die Identität der anmeldenden Person fest und bestätigt, dass die Anmeldung der Wahrheit entspricht. Diese Beglaubigung ist ein gesetzliches Erfordernis für die Eintragung der Änderung im Handelsregister.
- Einreichung beim Handelsregister: Nach der notariellen Beglaubigung wird die Anmeldung beim zuständigen Handelsregister eingereicht. Das Handelsregister wird daraufhin die Änderung prüfen und eintragen.
- Der Notar spielt also eine zentrale Rolle in diesem Prozess, indem er die rechtliche Korrektheit der Anmeldung sicherstellt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen korrekt und vollständig sind, bevor sie im Handelsregister eingetragen werden.
- Einreichung: Senden Sie die beglaubigte Anmeldung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das zuständige Handelsregister.
- Gebühren: Es können Gebühren für die Eintragung und die notarielle Beglaubigung anfallen.
Sonstige Änderungsmitteilungen Handelsregister
Sie sind bereits eingetragen, aber in Ihrem Unternehmen hat sich etwas verändert? Es gibt einige meldepflichtigen Ereignisse, deren Eintritt Sie dem Handelsregister unverzüglich anzeigen müssen. Erst danach sind die Änderungen rechtsgültig.
- Gründung des Unternehmens: Wenn ein neues Unternehmen gegründet wird, muss dies in der Regel im Handelsregister eingetragen werden. Dies umfasst Informationen über die Rechtsform des Unternehmens, die Geschäftsführung und den Firmennamen.
- Änderung des Firmennamens: Wenn der Name des Unternehmens geändert wird, muss dies im Handelsregister aktualisiert werden.
- Änderung der Geschäftsadresse: Jede Änderung der Geschäftsadresse, sei es der Hauptsitz oder eine Filiale, muss im Handelsregister gemeldet werden.
- Änderung der Gesellschafter oder Aktionäre: Wenn es eine Änderung in der Eigentümerstruktur des Unternehmens gibt, müssen diese Änderungen im Handelsregister erfasst werden.
- Änderung der Geschäftsführung: Änderungen in der Geschäftsführung, wie die Bestellung oder der Rücktritt von Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern, müssen im Handelsregister dokumentiert werden.
- Erteilung von Prokura und deren Widerruf
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen: Änderungen am Grundkapital oder Stammkapital eines Unternehmens müssen ebenfalls im Handelsregister gemeldet werden.
- Fusionen oder Übernahmen: Wenn ein Unternehmen mit einem anderen fusioniert oder von einem anderen Unternehmen übernommen wird, muss dies im Handelsregister festgehalten werden.
- Auflösung des Unternehmens: Die Auflösung eines Unternehmens und die damit verbundenen Liquidationsverfahren müssen ebenfalls im Handelsregister vermerkt werden.
- Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung: Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung eines Unternehmens müssen ordnungsgemäß dokumentiert und im Handelsregister aktualisiert werden.
Änderungsmitteilungen im Tranpsarenzregister nicht vergessen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Handelsregistereintrag auch im Transparenzregister anmelden und eintragen.
Sie benötigen noch eine Geschäftsadresse für die Eintragung im Handelsregister?
Stand: Januar 2024