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Eine Frau im mittleren Alter ist auf einer Treppe ausgerutscht und hält sich vor Schmerzen den Rücken. Papiere sind um sie herum verstreut.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Wofür ist die Berufsgenossenschaft zuständig?

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zuständig ist. Sie übernimmt die Verantwortung für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie für die Rehabilitation und Entschädigung von Betroffenen. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung und Schulung von Unternehmen und Beschäftigten, die Durchführung von Sicherheitsprüfungen und die Finanzierung medizinischer Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die BG trägt somit wesentlich zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei.

Eine genaue Auflistung wie folgt: 

Bauwirtschaft: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
    • Bauunternehmen
    • Bauhandwerk
    • Baumaschinenvermietung
    • Abbrucharbeiten und Gebäudesanierung
 
Energie, Textil und Medien: Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
    • Energieversorgung
    • Textil- und Bekleidungsindustrie
    • Druck und Papierverarbeitung
    • Elektrohandwerk und Elektrotechnik
 
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen)
    • Soziale Einrichtungen (Kindergärten, Altenpflege, Behindertenhilfe)
 
Handel und Warenlogistik: Handel und Warenlogistik (BGHW)
    • Einzelhandel
    • Großhandel
    • Logistik und Spedition
    • Lagerhaltung
 
Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
    • Nahrungsmittelherstellung
    • Gastronomie und Hotellerie
    • Bäckereien und Konditoreien

 

Rohstoffe und Chemische Industrie: Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
    • Chemische Industrie
    • Rohstoffgewinnung (Bergbau, Steinbrüche)
    • Glas- und Keramikindustrie
    • Papierherstellung
 
Verwaltung, Banken und Versicherungen: Verwaltung, Banken und Versicherungen (VBG)
    • Banken und Versicherungen
    • öffentliche Verwaltung
    • Unternehmensberatungen und Dienstleister
    • Veranstaltungs- und Medienbranche
 
Verkehrswirtschaft: Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
    • Verkehrsbetriebe (Bahn, Bus, Schifffahrt)
    • Post- und Paketdienste
    • Telekommunikation
 
Holz und Metall: Holz und Metall (BGHM)
    • Metallverarbeitung und Maschinenbau
    • Holzverarbeitung und Möbelherstellung
    • Schiffbau und Luftfahrtindustrie
 
Landwirtschaft: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    • Landwirtschaft
    • Forstwirtschaft
    • Garten- und Landschaftsbau
 
Allgemeine Unfallversicherung: Allgemeine Unfallversicherung (AUVA)
    • Erfasst branchenübergreifende Unternehmen und Tätigkeiten, die keiner speziellen Berufsgenossenschaft zugeordnet werden.

 

Diese Berufsgenossenschaften sind spezialisiert auf die jeweiligen Branchen und ihre spezifischen Risiken. Sie bieten maßgeschneiderte Präventionsmaßnahmen, Beratungsdienste und Versicherungsleistungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in diesen Bereichen zu gewährleisten.

Wie kann ich meine neu gegründete Firma bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Die Anmeldung einer neu gegründeten Firma bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) erfolgt in mehreren Schritten. Hier sind die einzelnen Schritte, die Sie befolgen sollten:

Schritt 1: Zuständige Berufsgenossenschaft Ermitteln
  1. Art Ihrer Tätigkeit bestimmen: Ermitteln Sie zunächst die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens. Hierfür können Sie die obige Auflistung als Hilfe nutzen.
  2. Zuständige BG finden: Besuchen Sie die Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder die Websites der einzelnen Berufsgenossenschaften, um herauszufinden, welche BG für Ihre Branche zuständig ist. Alternativ können Sie telefonisch oder per E-Mail bei der DGUV nachfragen.
 
Schritt 2: Gewerbeanmeldung
  1. Gewerbe anmelden: Bevor Sie sich bei der BG anmelden können, müssen Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies ist ein notwendiger Schritt, da die Gewerbeanmeldung als Nachweis für die Existenz Ihres Unternehmens dient.
  2. Unterlagen erhalten: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Gewerbeanmeldung, die Sie für die Anmeldung bei der BG benötigen.

 

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Schritt 3: Anmeldung Bei Der Berufsgenossenschaft
  1. Formular besorgen: Besuchen Sie die Website der zuständigen BG und laden Sie das Anmeldeformular herunter. In vielen Fällen kann die Anmeldung auch online erfolgen.
  2. Formular ausfüllen: Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt aus. Typischerweise müssen Sie folgende Angaben machen:
    • Firmenname und Rechtsform
    • Anschrift des Unternehmens
    • Art der Tätigkeit
    • Anzahl der Mitarbeiter
    • Beginn der Tätigkeit
  3. Erforderliche Unterlagen vorbereiten: Halten Sie die Gewerbeanmeldung und ggf. weitere erforderliche Dokumente bereit.

 

Schritt 4: Anmeldung Einreichen
  1. Online-Anmeldung: Wenn Ihre BG eine Online-Anmeldung anbietet, folgen Sie den Anweisungen auf der Website. Laden Sie das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Dokumente hoch.
  2. Postalische Anmeldung: Wenn Sie die Anmeldung postalisch vornehmen möchten, senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Adresse der BG.
  3. Persönliche Anmeldung: In einigen Fällen können Sie die Anmeldung auch persönlich in der Geschäftsstelle der BG vornehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.

 

Schritt 5: Bestätigung Der Mitgliedschaft
  1. Bestätigung erhalten: Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft und Ihre Mitgliedsnummer. Diese Bestätigung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, je nach Arbeitsaufkommen der BG.
  2. Weitere Schritte beachten: Bewahren Sie die Bestätigung und Ihre Mitgliedsnummer gut auf. Sie werden diese Informationen für zukünftige Korrespondenz und bei der Meldung von Unfällen benötigen.

Wie viel kostet die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und was hat es mit den Gefahrenklassen auf sich?

Die Kosten der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (BG) hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Art der Tätigkeit des Unternehmens, der Gefährdungsklasse und der Lohnsumme der Beschäftigten. Jede Berufsgenossenschaft stuft Unternehmen anhand ihrer Tätigkeiten in Gefährdungsklassen ein. Diese Klassen spiegeln das Risiko wider, das mit den jeweiligen Tätigkeiten verbunden ist. Tätigkeiten mit höherem Risiko haben höhere Gefährdungsklassen und somit höhere Beiträge.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden auf Basis der jährlichen Lohnsumme des Unternehmens berechnet. Je höher die Lohnsumme, desto höher der Beitrag. Der Beitragssatz wird von der jeweiligen BG festgelegt und variiert je nach Gefährdungsklasse und dem individuellen Gefahrtarif. Der Beitragssatz wird auf die Lohnsumme angewendet, um den Jahresbeitrag zu ermitteln.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, Ihr Unternehmen wird in eine Gefährdungsklasse mit einem Beitragssatz von 2,0 je 1.000 Euro Lohnsumme eingestuft und die jährliche Lohnsumme Ihres Unternehmens beträgt 500.000 Euro. Die Beitragsberechnung erfolgt dann wie folgt:

Beitrag=Lohnsumme×Beitragssatz/1.000Beitrag=Lohnsumme×Beitragssatz/1.000

In diesem Fall:

Beitrag=500.000 Euro×2,0/1.000Beitrag=500.000Euro×2,0/1.000 Beitrag=1.000 Euro Beitrag=1.000Euro

In diesem Beispiel beträgt der Jahresbeitrag 1.000 Euro.

Es gibt auch Sonderregelungen und Beitragsminderungen. Viele Berufsgenossenschaften bieten Existenzgründern in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit reduzierte Beiträge oder Beitragsbefreiungen an. Kleinbetriebe mit geringer Lohnsumme können oft von Mindestbeiträgen profitieren. Darüber hinaus bieten einige BGs Prämien und Rabatte für Unternehmen an, die besonders vorbildlich im Bereich Arbeitsschutz und Prävention agieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beitragssätze je nach Berufsgenossenschaft und spezifischer Gefährdungsklasse variieren können. Daher ist es ratsam, die genauen Beitragssätze bei der zuständigen BG zu erfragen. Die Beiträge können jährlich angepasst werden, abhängig von der Entwicklung der Unfallzahlen und den finanziellen Erfordernissen der BG. Für eine genaue Berechnung der Beiträge sollten Sie Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufnehmen und die spezifischen Informationen zu Ihrem Unternehmen und der Art Ihrer Tätigkeit bereitstellen. Viele BGs bieten auch Online-Rechner an, mit denen Sie eine ungefähre Beitragshöhe ermitteln können.

Stand: Juni 2024

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