Wer sich als Freiberufler anmelden möchte, muss gewisse Ämter, Behörden und Kassen aufzusuchen. So muss es auch der klassische Gewerbetreibende über sich ergehen lassen. Allerdings haben jene, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden wollen, teilweise andere Pflichten. Je nachdem, welche freiberufliche Tätigkeit Sie anmelden möchten, sind folgende Schritte zu befolgen:
1. Als Freiberufler anmelden - aber welche Art der freiberuflichen Tätigkeit ist die Richtige?
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Tätigkeit als Freiberuf gilt. Typische freiberufliche Tätigkeiten umfassen Berufe wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Dolmetscher, Künstler und viele andere. Es ist wichtig, dass Ihre Tätigkeit in die entsprechende Kategorie fällt. Eine genaue Liste der Tätigkeiten, mit welchen Sie sich als Freiberufler anmelden können, finden Sie hier.
2. Anmeldung freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt
Zur Anmeldung freiberuflichen Tätigkeit müssen sich Freiberufler spätestens vier Wochen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt melden, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzufordern und auszufüllen. Das Finanzamt prüft, ob die freiberufliche Tätigkeit kammerpflichtig ist. Ist sie das, müssen die entsprechenden Qualifikationsnachweise bei der Standeskammer vorgezeigt werden. Freiberufle ohne kammerpflichtige Tätigkeit müssen ihre Qualifikationsnachweise beim Finanzamt erbringen. Anschließend erteilt das Finanzamt dem Freiberufler eine Steuernummer.
Egal, welche freiberufliche Tätigkeit Sie anmelden möchten – jeder Freelancer braucht eine Geschäftsadresse für Website, Impressum, geschäftliche Korrespondenz und die Anmeldung beim Finanzamt.
Freiberufliche Tätigkeit anmelden Vorlage
Für die Anmeldung als Freiberufler reicht es, ein formloses Schreiben aufzusetzen und an das örtliche Finanzamt zu schicken. In manchen Orten sind mehrere Finanzämter ansässig – der Zuständigkeitsbereich findet sich beispielsweise auf der Steuererklärung. Im Zweifelsfall kann das Bundeszentralamt für Steuern eine genauere Auskunft geben.
Es ist empfehlenswert, die Tätigkeit anzumelden, bevor oder sobald der erste Auftrag angenommen wurde. Die Anmeldefrist liegt bei vier Wochen. Das formlose Schreiben ans Finanzamt sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name
- Anschrift
- Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Datum, an dem die selbstständige Tätigkeit begonnen wird
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
- Steuerliche Identifikationsnummer
Betreff: Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem (Datum) werde ich die freiberufliche Tätigkeit als (Berufsbezeichnung) aufnehmen.
Bitte senden Sie mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und meine persönliche Identifikationsnummer zu.
Mit freundlichen Grüßen,
Freiberufler XY
Nicht nur die haupt-, sondern auch die nebenberufliche Tätigkeit muss auf die diese Weise beim Finanzamt angemeldet werden.
Interessant: Freiberufler sind von der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler bleibt auch bei der Gründung als Partnerschaftsgesellschaft erhalten. Wenn Freiberufler aber eine GmbH gründen, geht die Gewerbesteuerfreiheit verloren.
3. Kammerpflichtige freiberufliche Tätigkeit anmelden
Bei Aufnahme von kammerpflichtigen Berufen müssen Freiberufler sich bei der zuständigen berufsständischen Kammer, auch Standeskammer registrieren. Eine Übersicht der kammerpflichtigen Berufe finden Sie hier.
Sollten Sie als Freiberufler Werbemaßnahmen ergreifen möchten, nachdem Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit angemeldet haben, sollten Sie sich vorher bei der zuständigen Kammer informieren. Denn die zuständigen Kammern geben teilweise nur beschränkte Möglichkeiten frei, Werbung zu machen.
4. Freiberufler anmelden und Gewerbeamt kontaktieren
Wenn Sie sich als Freiberufler anmelden, sind Sie in der Regel von der Eintragungspflicht beim Gewerbeamt befreit. Sie sollten dennoch das örtliche Gewerbeamt kontaktieren, um Ihre Tätigkeit anzuzeigen, was in der Regel deutlich einfacher ist als eine Gewerbeanmeldung. Hierfür reichen Sie eine Mitteilung über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein. Diese Formulare können in der Regel online oder vor Ort beim Gewerbeamt ausgefüllt werden.
Sollten Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit anmelden und sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen wollen, ist auch dies möglich. Damit einher gehen aber gewisse Pflichten, die Freiberufler eigentlich nicht erfüllen müssen.
Prinzipiell gilt: Gründer:innen, die eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, können das Gewerbeamt und das Handelsregister auslassen.
Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung als Freiberufler von einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen und keine wichtigen rechtlichen oder steuerlichen Aspekte übersehen. Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Land und Region variieren.
Egal, welche freiberufliche Tätigkeit Sie anmelden möchten – jeder Freelancer braucht eine Geschäftsadresse für Webseite, Impressum, geschäftliche Korrespondenz und die Anmeldung beim Finanzamt.
Stand: Dezember 2023