Eine Person arbeitet an einem Laptop, neben dem wichtige Unterlagen liegen, im Zusammenhang mit dem Thema Körperschaftssteuer.

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer Definition: Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn oder das Einkommen von Körperschaften und anderen juristischen Personen erhoben wird. In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, wird diese Steuer auf den Gewinn eines Unternehmens angewendet, der sich aus den Einnahmen abzüglich der Kosten und Ausgaben ergibt. 

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer? Stand 2023 beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer müssen Unternehmen jedoch auch den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer zahlen, was die Gesamtsteuerbelastung effektiv erhöht.

Wer zahlt Körperschaftsteuer und wer muss keine Körperschaftssteuer zahlen?

In Deutschland müssen juristische Personen des privaten Rechts und bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaftsteuer zahlen.

Wer zahlt Körperschaftsteuer?

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Eingetragene Genossenschaften (eG)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Stiftungen
  • Vereine, die wirtschaftlich tätig sind
  • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

 

Die Körperschaftsteuerpflicht richtet sich also nach der Rechtsform und der Art der Tätigkeit. Es geht im Wesentlichen darum, ob eine Einrichtung Einkünfte erzielt, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehen und somit einer gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Unternehmen, die aufgrund Ihrer Rechtsform typischerweise keine Körperschaftsteuer zahlen, sind:

  • Einzelunternehmen: Einzelunternehmer zahlen keine Körperschaftsteuer, da das Unternehmen keine juristische Person darstellt. Stattdessen werden die Einkünfte des Unternehmens direkt dem Inhaber zugerechnet und unterliegen der Einkommensteuer.
  • Personengesellschaften: Zu den Personengesellschaften gehören die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Diese Gesellschaften zahlen selbst keine Körperschaftsteuer, da sie als transparent für steuerliche Zwecke gelten. Die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung versteuert.
  • Freiberufler: Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Künstler zahlen für ihre beruflichen Einkünfte Einkommensteuer und sind nicht körperschaftsteuerpflichtig, da ihre Tätigkeiten nicht in der Form einer Kapitalgesellschaft organisiert sind.

 

Diese Unternehmensformen unterliegen der Einkommensteuer auf die Einkünfte, die durch die Geschäftstätigkeit erzielt werden. Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der natürlichen Personen, die die Unternehmensinhaber oder Gesellschafter sind, im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG, die als juristische Personen der Körperschaftsteuer unterliegen.

Körperschaftsteuer berechnen: Ein Beispiel

Ein Unternehmen hat einen Gewerbeertrag von 100.000 Euro und wird mit 15% Körperschaftsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag besteuert:

  1. Ermittlung des zu versteuernden Gewinns: 100.000 Euro
  2. Anwendung des Körperschaftsteuersatzes (15 % von 100.000 Euro): 15.000 Euro
  3. Berechnung des Solidaritätszuschlags (5,5 % von 15.000 Euro): 825 Euro

 

Gesamtsteuerbelastung (Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag): 15.825 Euro

Bitte beachten Sie, dass in der Praxis zusätzliche Faktoren die Steuerlast beeinflussen können, wie z.B. steuerliche Abzugsfähigkeiten, Verlustvorträge aus vorangegangenen Jahren oder spezielle steuerliche Regelungen für bestimmte Arten von Einkünften. Zudem können Gewerbesteuern anfallen, deren Höhe je nach Hebesatz der Gemeinde variiert und die die Gesamtsteuerbelastung des Unternehmens weiter erhöhen würden. Dieses Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung der grundsätzlichen Berechnung der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags.

Körperschaftsteuererklärung abgeben

Die Körperschaftsteuererklärung in Deutschland wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. 

  • Elektronisch über ELSTER: Die elektronische Abgabe der Körperschaftsteuererklärung ist der Standardweg und wird vom Finanzamt gefordert. Dafür nutzen Unternehmen das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung). Die Abgabe über ELSTER hat den Vorteil, dass sie schnell und unkompliziert ist, und die Bearbeitungszeit beim Finanzamt kann dadurch verkürzt werden.
  • Durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Viele Unternehmen beauftragen einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung und Einreichung ihrer Steuererklärungen. Diese Fachleute nutzen ebenfalls ELSTER oder andere professionelle Steuererklärungssoftware, die eine direkte Übermittlung der Daten an das Finanzamt ermöglicht.

 

Die elektronische Abgabe der Körperschaftsteuererklärung ist verpflichtend. Die Finanzverwaltung hat die papierbasierte Abgabe von Steuererklärungen weitestgehend abgeschafft, um Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Daher ist es wichtig, sich mit dem ELSTER-Portal vertraut zu machen oder einen Fachmann zu konsultieren, der bei der elektronischen Einreichung behilflich sein kann.

Die Körperschaftsteuererklärung in Deutschland muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Dies betrifft das Steuerjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Also muss beispielsweise die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum letzten Februar des übernächsten Jahres, also für das Steuerjahr 2023 bis zum 28. Februar 2025.

Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?

Der Hauptunterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Deutschland liegt in der Bemessungsgrundlage, dem Steuersubjekt und dem Zweck der beiden Steuern:

  • Körperschaftsteuer:
    • Steuersubjekt: Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben, wie z.B. GmbHs, AGs, und anderen Körperschaften.
    • Bemessungsgrundlage: Grundlage für die Körperschaftsteuer ist der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens nach Abzug von Betriebsausgaben und anderen abzugsfähigen Posten.
    • Zweck: Die Körperschaftsteuer dient der Besteuerung des Einkommens von juristischen Personen. Sie ist eine direkte Steuer, die unabhängig von der Art der erzielten Einkünfte erhoben wird.
  • Gewerbesteuer:
    • Steuersubjekt: Die Gewerbesteuer wird von Gewerbebetrieben gezahlt, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das bedeutet, sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften sind gewerbesteuerpflichtig, sofern sie gewerbliche Einkünfte erzielen.
    • Bemessungsgrundlage: Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß dem Gewerbesteuergesetz.
    • Zweck: Die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer, die die Ertragskraft eines Gewerbebetriebs besteuern soll. Sie fließt den Gemeinden zu und dient somit der kommunalen Finanzierung.

 

Wesentliche Unterschiede:

  • Anwendungsbereich: Während die Körperschaftsteuer spezifisch für juristische Personen gilt, richtet sich die Gewerbesteuer nach der Art der Tätigkeit und wird von allen Gewerbebetrieben gezahlt, unabhängig von ihrer Rechtsform.
  • Erhebung: Die Körperschaftsteuer ist eine Bundessteuer, die nach einheitlichen Sätzen erhoben wird. Die Gewerbesteuer hingegen ist eine kommunale Steuer, deren Höhe durch den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde beeinflusst wird.
  • Steuerlast: Bei Kapitalgesellschaften kommt es zur Doppelbelastung, da sie sowohl Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn als auch Gewerbesteuer auf ihren gewerblichen Ertrag zahlen müssen. Die Gewerbesteuer ist jedoch auf die Körperschaftsteuerschuld anrechenbar, was die Doppelbelastung mildert.

 

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