Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaft und eine der ältesten Rechtsformen im deutschen Handelsrecht. Bei einer Kommanditgesellschaft haften die Gesellschafter unterschiedlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern in einer Kommanditgesellschaft: die Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) und die Kommanditisten (beschränkt haftende Gesellschafter).
Für wen ist eine Kommanditgesellschaft geeignet?
Die Kommanditgesellschaft eignet sich besonders für Unternehmensgründungen, bei denen eine Kombination aus persönlich haftenden Gesellschaftern und beschränkt haftenden Gesellschaftern gewünscht ist. Dies kann in verschiedenen Branchen und Geschäftsfeldern der Fall sein. Typischerweise ist die Kommanditgesellschaft in Familienunternehmen, mittelständischen Betrieben oder bei der Finanzierung von Projekten durch Kapitalgeber beliebt.
Kommanditgesellschaft Haftung der Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre):
- Unbeschränkte Haftung: Komplementäre haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft. Das bedeutet, dass Ihre privaten Vermögenswerte, einschließlich Immobilien und persönliche Ersparnisse, für Kommanditgesellschaft Haftung verwendet werden können.
- Geschäftsführung und Haftung: Komplementäre sind aktiv in die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft eingebunden und tragen die Verantwortung für das Management der Gesellschaft. Diese enge Verbindung zur Geschäftsführung geht mit der persönlichen Kommanditgesellschaft Haftung einher.
Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten):
- Beschränkte Haftung: Im Gegensatz dazu haften Kommanditisten beschränkt auf ihre Einlagen in das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass ihre Kommanditgesellschaft Haftung auf den Betrag begrenzt ist, den sie in die Gesellschaft eingebracht haben oder noch einzahlen müssen.
- Keine aktive Rolle in der Geschäftsführung: Kommanditisten sind nicht aktiv in die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft involviert. Sie fungieren eher als Kapitalgeber und haben eine passive Rolle im Unternehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kommanditgesellschaft Haftung durch den Gesellschaftsvertrag individuell gestaltet werden kann. Die Haftungsdetails, insbesondere bezüglich der Komplementäre, sollten sorgfältig im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Eine umfassende rechtliche Beratung ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert, um die spezifischen Anforderungen und Risiken der Gesellschafter zu berücksichtigen.
Kommanditgesellschaft Gründung und Anmeldung
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist für die Kommanditgesellschaft Gründung in Deutschland kein festes Stammkapital vorgeschrieben.
Hier sind die grundlegenden Schritte zur Anmeldung einer KG:
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Formulieren Sie einen Gesellschaftsvertrag, der die wesentlichen Regelungen zur Führung der Kommanditgesellschaft enthält. Dies umfasst Angaben zu den Komplementären, den Kommanditisten, der Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustverteilung sowie Haftungsfragen.
- Firmenname prüfen: Überprüfen Sie die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens beim zuständigen Handelsregister. Der Name muss die Rechtsform (Kommanditgesellschaft oder KG) und den Namen mindestens eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) enthalten.
- Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Hierbei sollten alle Gesellschafter persönlich anwesend sein oder einen Vertreter mit notarieller Vollmacht benennen. Seien Sie sich darüber bewusst, dass hierbei Kosten auf Sie zukommen werden.
- Gewerbeanmeldung: Melden Sie die KG beim örtlichen Gewerbeamt an. Dies ist der erste Schritt, um die unternehmerische Tätigkeit offiziell zu starten. Hier fallen zusätzliche Kosten an.
- Eintragung ins Handelsregister: Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
- Vorlage des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags
- Anmeldung beim Handelsregisteramt.
- Zahlung der erforderlichen Gebühren für die Eintragung im HR.
- Bekanntmachung im Bundesanzeiger (bei größeren Gesellschaften): Größere Kommanditgesellschaften müssen ihre Gründung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen. Dies betrifft in der Regel Gesellschaften, die eine bestimmte Größenordnung erreichen. Die Kosten für die Nutzung des Bundesanzeigers variieren je nach Art der Veröffentlichung und anderen Faktoren.Die genauen Kosten sind abhängig von der Art und dem Umfang der Veröffentlichung sowie von der Größe des Unternehmens. Die Gebührenordnung des Bundesanzeigers wird regelmäßig aktualisiert, und es ist ratsam, die aktuell gültigen Tarife auf der offiziellen Website des Bundesanzeigers zu überprüfen.
- Steuernummer und Finanzamt: Beantragen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt. Dies ist notwendig, um steuerliche Pflichten zu erfüllen.
- Sozialversicherung und weitere Anmeldungen: Melden Sie die KG bei den Sozialversicherungsträgern und anderen relevanten Stellen an, je nach Art der Tätigkeit.
- Betriebliche Versicherungen abschließen: Schließen Sie betriebliche Versicherungen, wie etwa eine Betriebshaftpflichtversicherung, ab, um Ihr Unternehmen abzusichern.
- Buchführung einrichten: Richten Sie eine ordnungsgemäße Buchführung ein. Dies kann in Eigenregie oder durch Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erfolgen. Hierfür sollten Sie ebenfalls weitere Kosten einplanen, insofern Sie die Buchführung durchführen lassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung einer KG mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten verbunden ist. Es wird dringend empfohlen, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.
Für alle diese Schritte ist eine rechtssichere und ladungsfähige Geschäftsadresse von Nöten. Gerade, wenn es um die Eintragung in dieversen Registern geht, empfhielt es sich, eine Geschäftsadresse zu mieten, die die Privatsphäre der Gesellschafter schützt!
Kommanditgesellschaft Definition und Besonderheiten
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Besonderheit im deutschen Handelsrecht. Ihr charakteristisches Merkmal liegt in der Kombination unterschiedlicher Haftungsarten ihrer Gesellschafter. Diese Struktur ermöglicht eine interessante Kombination von unternehmerischer Beteiligung und begrenztem Haftungsrisiko.
Der Firmenname einer Kommanditgesellschaft muss zumindest den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters beinhalten. Diese Regelung unterscheidet die Kommanditgesellschaft von anderen Personengesellschaften, bei denen oft Fantasienamen genutzt werden. Die Eintragung im Handelsregister ist für die Kommanditgesellschaft obligatorisch und stellt eine öffentliche Bekanntmachung ihrer Existenz und Struktur dar.
Eine zentrale Besonderheit der Kommanditgesellschaft liegt in ihrer Flexibilität. Der Gesellschaftsvertrag kann individuell gestaltet werden, um den Bedürfnissen der Gesellschafter gerecht zu werden. Dies umfasst Regelungen zur Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Haftung.
Die Kommanditgesellschaft bietet auch die Möglichkeit, Kapital von Kommanditisten einzusammeln. Diese beschränkt haftenden Gesellschafter können am Unternehmenserfolg partizipieren, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft verantwortlich zu sein. Zugleich ermöglicht die Struktur der Kommanditgesellschaft auch eine effiziente Regelung von Nachfolgefragen.
Die Bilanzierung einer Kommanditgesellschaft unterliegt der doppelten Buchführung und größere Kommanditgesellschaften müssen Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger offenlegen. Dies schafft eine gewisse Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Kommanditgesellschaft Steuern (KG)
Einkommensteuer: Die KG selbst ist nicht eigenständig steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste der KG werden den Gesellschaftern nach ihrem Anteil am Gewinn zugeordnet. Die Gesellschafter, sowohl Komplementäre als auch Kommanditisten, versteuern ihren Anteil am Gewinn in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Gewerbesteuer: Die KG ist gewerbesteuerpflichtig, sofern sie ein Gewerbe betreibt. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben.
Umsatzsteuer: Je nach Art der Geschäftstätigkeit kann die KG umsatzsteuerpflichtig sein. Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen muss die KG Umsatzsteuer abführen und kann gleichzeitig Vorsteuer geltend machen.
Stand: Dezember 2023